Ist eine Förderung möglich, wenn der Ehemann 50% der Wohnimmobilie von seiner Mutter geschenkt bekommt und die Ehefrau die anderen 50% von einer dritten, nicht verwandten Person kauft?
Nein, das ist leider nicht möglich. Das Baukindergeld kommt bei kombinierten Schenkungen grundsätzlich nicht in Betracht.
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