Expertenrat

Ist das Baukindergeld futsch, wenn unser Steuerbescheid nicht rechtzeitig kommt?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Wolfgang R. am 12.03.2019 

Wir haben heute am 12.3.2019 die benötigte Steuererklärung für 2015 beim Finanzamt nachgereicht. Wenn sich das Finanzamt jetzt bis zum 30.06.2019 Zeit lässt, sind dann die 12.000 € futsch?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Bei der KfW heißt es zu den Fristen: "Für alle Anträge bis 31.03.2019 gilt: Die Einreichungsfrist endet am 30.06.2019. Danach verfällt Ihr Anspruch auf das Baukindergeld." Wenn Ihr Steuerbescheid also nicht rechtzeitig kommt, können Sie den Zuschuss nicht mehr erhalten.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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