Wie sieht es mit Bauanträgen aus? Dürfen diese auch erst 2018 gestellt worden sein? Oder gar erst nachdem das Baukindergeld beantragt worden ist?
Der Bauantrag ist bisher nicht als entscheidenes Datum für das Baukindergeld in Erscheinung getreten. Nach allem, was bisher veröffentlicht ist, ist das Datum des Kaufvertrags bzw. der Baugehmigung maßgebend für die Förderung.
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