Der notarielle Kaufvertrag eines Neubaus vom Bauträger erfolgt dieses Jahr (ca 05.2019). Die Fertigstellung und damit der Einzug und Ummeldung aber erst 01.2021. Besteht Anspruch auf Baukindergeld?
Ja, unter diesen Rahmenbedingungen kommt das Baukindergeld in Frage. Im Merkblatt der KfW heißt es dazu: "Sofern Sie Ihren Kaufvertrag zwischen dem 01.01.2018 und 31.12.2020 abgeschlossen haben beziehungsweise im genannten Zeitraum eine Baugenehmigung erhalten haben, können Sie bis spätestens zum 31.12.2023 einen Antrag auf Baukindergeld stellen." Sie stellen Ihren Antrag auf Baukindergeld dann nach Fertigstellung Ihres Neubaus und nach Ihrem Einzug im Jahr 2021.
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