Wir sind im Begriff ein Zweifamilienhaus zu kaufen, welches bereits bei Erbauung (60er) per Teilungserklärung in zwei Wohneinheiten (EG, OG) aufgeteilt wurde. Haben wir nach Erwerb Anrecht auf Baukindergeld, obwohl grds. damit zwei Eigentumswohnungen in unserem Besitz sind?
Solange Sie vor dem Kauf kein weiteres Wohneigentum besitzen, kommt das Baukindergeld auch beim Kauf eines Zweifamilienhauses in Frage. Das gilt auch dann, wenn Sie eine der Wohneinheiten vermieten. Das Baukindergeld beantragen Sie für die von Ihnen bewohnte Wohneinheit.
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