Wir haben eine Wohnung erworben (2016). Diese dann bis Ende 2017 vermietet. Gewohnt haben wir in der gegenüberliegenden Wohnung, dies jedoch zur Miete (bei den Eltern). Nachdem die Mieterin ausgezogen ist, haben wir die Wohnungen verbunden mittels Wanddurchbruch und quasi einen Wohnraum geschaffen aus zwei Wohnungen. Die Baugenehmigung für dieses Vorgaben, erhielten wir Anfang 2018. Wir leben dort mit unserem Sohn (3, 5 Jahre alt). Hätten wir Anspruch für die selbst bewohnte Immobilie auf Baukindergeld ?
Leider nein. Da Sie schon vorher Wohneigentum (in Form der vermieteten Wohnung) in Ihrem Eigentum hatten, kommt das Baukindergeld leider nicht in Frage. Für bestehende Immobilien ist für die Förderung zudem der Stichtag Kaufvertrag relevant, die Baugenehmigung ist nur bei Neubauten maßgebend.
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