Wir möchten das Haus von einer Erbengemeinschaft kaufen. Nur eine der vier Personen ist eine Verwandte in gerader Linie. Sie hat zuletzt nicht in der Immobilie gelebt und erhält auch nicht die Zahlung. Es wurde zuvor lediglich die Umschreibung auf den eigentlichen Eigentümer versäumt. Haben wir in dem Fall ein Recht auf das Baukindergeld?
Wenn eine Miteigentümerin in gerader Linie mit Ihnen verwandt ist, kommt das Baukindergeld leider nicht in Frage. Wenn Sie das Haus allerdings noch nicht gekauft haben, können Sie das Grundbuch vor dem Kauf noch berichtigen lassen.
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