Expertenrat

Kommt das Baukindergeld für unsere neue Immobilie in Frage, wenn meine Verlobte schon eine Eigentumswohnung besitzt?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Patric B. am 13.01.2020 

Meine Verlobte und ich heiraten im Mai 2020. Sie besitzt bereits eine Eigentumswohnung, welche nur ihr gehört. Ich habe im Dezember 2019 den Kaufvertrag einer neuen und meiner einzigen Immobilie unterzeichnet. 5 Monate nach unserem Einzug kommt unser erstes Kind auf die Welt. Unsere Frage wäre jetzt, bekommen wir das Kinderbaugeld? Und wenn ja, welches Gehalt wird für die Bemessung hergenommen? Nur meines im Jahr 2017 und 2016 (2 Jahre vor dem Datum des Kaufvertrages richtig?)

Antwort von aktion pro eigenheim 

Leider ist in diesem Fall das Baukindergeld nicht möglich. Für die Förderung werden nicht Einzelpersonen betrachtet, sondern der Haushalt, in dem das Kind lebt. Deshalb wird das vorhandene Wohneigentum Ihrer Verlobten auch dem Haushalt zugerechnet, so dass das Baukindergeld leider nicht in Frage kommt.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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