Expertenrat

Ist das Baukindergeld rückwirkend für einen Hauskauf 2017 / 2018 möglich?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Mirella H. am 02.03.2021 

Wir haben im September 2017 ein Haus gekauft. Der Verkäufer war eine große Erbengemeinschaft. Bis alle Unterschriften eingeholt waren, hatten wir Februar 2018 und erst dann konnten wir mit dem Umbau beginnen, vorher durften wir nicht ins Haus. Haben wir trotzdem eine Möglichkeit Baukindergeld rückwirkend zu beantragen?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Entscheidend für den Anspruch auf Baukindergeld ist das Datum des notariellen Kaufvertrags. Ist dieser auf 2017 datiert, ist das Baukindergeld nicht möglich. Datiert Ihr Kaufvertrag auf 2018, Ihr Einzug liegt aber schon 6 Monate oder länger zurück, kommt das Baukindergeld auch nicht in Frage, weil sämtliche Fristen inzwischen abgelaufen sind. Die einzige Chance auf Baukindergeld besteht, wenn Sie erst in den vergangenen Monaten eingezogen sind. Dann können Sie bis spätestens 6 Monate nach Einzugsdatum (Datum der Meldebescheinigung) noch einen Antrag auf Förderung stellen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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