Mit notariellem Kaufvertrag vom 18.12.2018 hat unsere Tochter unser Haus als alleinige Immobilie erworben. Bezahlt am 30.5.2019. Am 25.6.2019 ihr zweites Kind geboren. Ihr Einzug in diese Immobilie wird voraussichtlich April 2020 sein, wenn wir in unsere im Bau befindliche Altenwohnung ziehen können. Hat unsere Tochter Anspruch auf Baukindergeld für zwei Kinder bei Antragstellung zwischen April und Oktober 2020?
Leider kommt das Baukindergeld im Fall Ihrer Tochter nicht in Frage. Da Sie in gerader Linie verwandt sind, kann die Förderung nicht beantragt werden.
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