Ich habe 2012 ledig ein Haus gekauft, das ich mit meinem Partner seither bewohne, das Haus ist nur auf mich eingeschrieben. Ein Jahr später haben wir geheiratet und zwischenzeitlich zwei Kinder. Aus Platzgründen haben wir 2018 ein größeres Haus gekauft, dass auf uns beide eingeschrieben ist. Besteht ein Anspruch auf das Baukindergeld?
Wenn der Hauskauf 2018 Ihr erster Immobilienkauf als Familie war, erhalten Sie voraussichtlich auch das Baukindergeld. Bitte beachten Sie, dass das eine vorläufige Auskunft ist. Das entsprechende Gesetz mit den genauen Förderrichtlinien ist bisher noch nicht verabschiedet.
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