Expertenrat

Ist das Baukindergeld möglich, wenn ich schon Miteigentümer einer Einliegerwohnung bin?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Dominik S. am 04.02.2020 

Ich stehe mit meinen beiden Geschwistern als Eigentümer einer Einliegerwohnung im Grundbuch (jeweils 1/3). Für die Mutter ist ein lebenslanges Nießbrauchsrecht im Grundbuch eingetragen. Bin ich dennoch berechtigt Baukindergeld zu beziehen? Oder muss ich mich vor dem Kauf einer neuen Immobilie /Neubau (Eintragung im Grundbuch) bei der bestehenden Wohnung austragen lassen?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Solange Sie (Mit)Eigentümer einer Wohnimmobilie sind, kommt das Baukindergeld nicht in Frage. Dabei spielt es keine Rolle, ob das eine Einliegerwohnung ist, wer ein Nießbrauchrecht hat und ob Sie die Wohnung selbst nutzen können. Die Förderung ist nur möglich, wenn Sie zum Zeitpunkt der Baugenehmigung bzw des Kaufvertrags keine Wohnimmobilie mehr besitzen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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