Ich stehe mit meinen beiden Geschwistern als Eigentümer einer Einliegerwohnung im Grundbuch (jeweils 1/3). Für die Mutter ist ein lebenslanges Nießbrauchsrecht im Grundbuch eingetragen. Bin ich dennoch berechtigt Baukindergeld zu beziehen? Oder muss ich mich vor dem Kauf einer neuen Immobilie /Neubau (Eintragung im Grundbuch) bei der bestehenden Wohnung austragen lassen?
Solange Sie (Mit)Eigentümer einer Wohnimmobilie sind, kommt das Baukindergeld nicht in Frage. Dabei spielt es keine Rolle, ob das eine Einliegerwohnung ist, wer ein Nießbrauchrecht hat und ob Sie die Wohnung selbst nutzen können. Die Förderung ist nur möglich, wenn Sie zum Zeitpunkt der Baugenehmigung bzw des Kaufvertrags keine Wohnimmobilie mehr besitzen.
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