Können wir Baukindergeld beantragen, obwohl mein Ehemann zu einem Anteil im Grundbuch seines Elternhauses eingetragen ist?
Leider nein. Das Baukindergeld kommt nur in Frage, wenn der Haushalt kein Wohneigentum besitzt. Auch anteiliges Eigentum am Elternhaus gilt als Ausschlusskriterium für die Förderung.
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