Bekommen wir auch Baukindergeld für einen Neubau, wenn wir schon geerbtes Eigentum besitzen? Gibt es auch Baukindergeld für das 3. Kind, wenn die Baugenehmigung im August erteilt wird und das 3. Kind im September geboren wird?
Grundsätzlich sollen alle Familien das Baukindergeld erhalten, die erstmals eine Immobilie in Deutschland erwerben. Ob geerbtes Eigentum ein Ausschlusskriterium ist, wissen wir leider nicht, denn bisher sind nur die Eckdaten zur Förderung veröffentlicht. Die genauen Förderrichtlinien sind noch nicht bekannt. Für den Zuschuss werden alle Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 18 Jahre sind.
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