Erneuerbare Energien nutzen, die Umwelt schonen
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) galt vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Oktober 2020. Es schrieb vor, dass bei Neubauten ein Teil des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden muss. Diese Regelung wurde ins neue Gebäudenergiegesetz (GEG) übernommen.
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Foto: aktion pro eigenheim
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