Wir sind derzeit noch kinderlos und haben Anfang des Jahres unsere Baugenehmigung für unseren Neubau (Erstimmobilie) erhalten. Einzug wird voraussichtlich 2019 oder 2020 sein - dann aller Voraussicht nach mit Nachwuchs. Können wir dann nach Geburt des Kindes und noch vor Fertigstellung / Einzug das Baukindergeld beantragen?
Aller Voraussicht nach wird das leider nicht möglich sein. Maßgebend für das Baukindergeld ist der Immobilienerwerb als Familie. Und entscheidend für den Familienbegriff ist der Geburtstag des ersten Kindes. Alle Informationen zum Baukindergeld finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Derzeit sind nur die Eckdaten der Förderung bekannt, ein Gesetz und Förderbedingungen gibt es noch nicht. Deshalb können wir Ihre Frage nur nach bisherigem Kenntnisstand und ohne Gewähr beantworten.
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