Wir haben 2019 den alten Hof meiner Schwiegermutter überschrieben bekommen. Da wir im Außenbereich sind, war es nicht genehmigungsfähig den Hof abzureißen, obwohl das Haus vor der Baumaßnahme nicht mehr bewohnbar war. Wir haben daher vom Bauamt eine Baugenehmigung über einen Umbau. Unser Bauvorhaben entspricht vom Umfang her allerdings einem Neubau, da wir alle Wohnflächen rückgebaut (der Bagger hat die Betonsohle rausgestemmt, nur die Grundmauern des EG und die Betonzwischendecke sind stehen geblieben) und den Hof zu einem KfW Effizienzhaus 85 neugebaut haben. Bekommen wir für unser Bauvorhaben Baukindergeld und welche Definition von Neubau liegt dem Baukindergeld zugrunde?
Tatsächlich wäre das Baukindergeld für Sie nur bei einem Abriss und kompletten Neubau möglich gewesen. Der Abriss muss der KfW dann nachgewiesen werden. So fallen Sie leider durch das Förderraster: Eine Übertragung, Erbe oder Kauf von Verwandten in gerader Linie ist nicht förderfähig und auch für einen Umbau gibt es kein Baukindergeld.
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