Expertenrat

Wir haben ein Haus im Dezember 2017 gekauft, im Januar 2018 den Kaufpreis bezahlt. Können wir dafür Baukindergeld beantragen?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Andre W. am 18.12.2018 

Wir haben ein Haus gekauft und den Kaufvertrag am 6.12.17 unterschrieben. Erstbezug mit 2 Kindern war im Juni 2018. Können wir dafür Baukindergeld beantragen? Abschluss des Kaufes war im Januar 2018 mit der Überweisung des Geldes.

Antwort von aktion pro eigenheim 

Beim Kauf einer bestehenden Immobilie gilt das Datum des Kaufvertrags für das Baukindergeld. Gefördert wird der Immobilienkauf ab dem 1.1.2018 - so dass die Förderung für Sie leider nicht in Frage kommt.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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