Wir haben Ende 2018 eine Doppelhaushälfte erworben und erhalten Baukindergeld, die ist uns jedoch zu klein und wir möchten diese verkaufen und eine größere Immobilie kaufen, kann man das Baukindergeld auf die neue Immobilie übertragen oder ist ein Neuantrag möglich?
Beide Varianten sind nicht möglich. Weder kann das Baukindergeld auf eine andere Immobilie übertragen werden, noch ist eine erneute Antragstellung möglich, denn jedes Kind wird nur einmal gefördert. Wenn Sie Ihre Doppelhaushälfte verkaufen oder dort ausziehen, müssen Sie die KfW informieren und der Baukindergeld-Bezug endet.
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