Wir sind im April in unserer Wohnung eingezogen. Haben das Baukindergeld beantragt, haben aber immer noch nicht den Grundbuchauszug. Haben wir trotzdem Anspruch auf das Baukindergeld? Und was geschieht im Fall dass wir den Grundbuchauszug immer noch nicht haben und unsere Frist abläuft alle Unterlagen einzureichen?
Wenn Sie den Grundbuchauszug noch nicht vorliegen haben, bietet das Merkblatt der KfW zum Baukindergeld diese Alternative: "Liegt die Grundbucheintragung über den Eigentümerwechsel noch nicht vor, kann der Nachweis zunächst mit der Auflassungsvormerkung erfolgen." Sie sollten also unbedingt innerhalb der Frist die Auflassungsvormerkung bei der KfW einreichen, am besten zur Sicherheit verbunden mit einer formlosen Erklärung, dass Sie den Grundbuchauszug noch nicht vorliegen haben. Diese Dokumente müssen unbedingt innerhalb der Frist eingereicht werden, sonst wird der Antrag auf Baukindergeld abgelehnt.
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