Ich habe im letzten Jahr gemeinsam mit meinen Bruder zwei Häuser geerbt, die ich aber beide nicht als Wohnsitz nutzen kann. Kann ich Baukindergeld beziehen, sofern ich mich nicht ins Grundbuch eintragen lasse oder reicht der Erbscheins als "K.o.-Kriterium" aus?
Auch wenn Sie die Häuser nicht als Wohnsitz nutzen können, ist das anteilige Eigentum an diesen Wohnimmobilien ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Die neuen Förderbedingungen der KfW machen das nochmal deutlicher als zuvor.
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