Expertenrat

Unser Kind kommt nach dem Kaufvertrag, aber vor dem Einzug zur Welt. Bekommen wir Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Simon B. am 13.09.2018 

Der Kaufvertrag für eine Bestandsimmobilie wurde im April 2018 unterzeichnet, das Kind kommt im November und der Einzug ist für Januar 2019 geplant. Haben wir bei dieser Konstellation Anspruch auf Baukindergeld?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Das Baukindergeld können Sie erst nach Ihrem Einzug beantragen. Alle Kinder, die dann in Ihrem Haushalt leben, werden berücksichtigt, so dass es in dieser Hinsicht bei Ihnen keine Probleme geben dürfte.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei Ihrer Bauplanung

Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.

 
 
 
 
 
aktion-pro-eigenheim.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung unseres Ratgeberportals stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung