Der Kaufvertrag für eine Bestandsimmobilie wurde im April 2018 unterzeichnet, das Kind kommt im November und der Einzug ist für Januar 2019 geplant. Haben wir bei dieser Konstellation Anspruch auf Baukindergeld?
Das Baukindergeld können Sie erst nach Ihrem Einzug beantragen. Alle Kinder, die dann in Ihrem Haushalt leben, werden berücksichtigt, so dass es in dieser Hinsicht bei Ihnen keine Probleme geben dürfte.
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