Wir haben eine Bauträgervertrag im Okt. 2017 unterschrieben, die Baugenehmigung dazu wurde allerdings erst am 05.01.2018 erteilt und bis zu diesem Zeitpunkt hat sich der Bauträger auch ein Rücktrittsrecht vom Bauträgervertrag vorgehalten. Rechtlich bindend wurde der Vertrag also erst mit der Erteilung der Baugenehmigung im Januar 2018. Haben wir Anspruch auf Baukindergeld? Es heißt ja immer, dass dafür der KV oder die Baugenehmgiung ab 01.01.2018 erteilt werden musste. Einen KV haben wir ja nicht abgeschlossen sondern einen Bauträgervertrag und die Baugenehmigung kam in 2018.
Soweit wir bisher wissen, ist bei einem Neubau das Datum der Baugenehmigung maßgebend für das Baukindergeld. Daher müsste es bei Ihnen mit der Förderung klappen.
Bitte beachten Sie: Die kompletten Förderrichtlinien sind noch nicht veröffentlicht, so dass wir Ihre Frage nur nach dem jetzigen Stand der Informationen beantworten können.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.