Hat man Anspruch auf Baukindergeld für ein Kind, welches zwischen Einzug und Antragstellung zur Welt kommt? Wir möchten ca. im Juni 2019 in unser neu gebautes Haus einziehen. Im August kommt unser Nachwuchs an. Wenn wir den Antrag Ende August stellen sind wir noch in der dreimonatigen Antragsfrist. Allerdings steht das Neugeborene nicht mit auf der Meldebestätigung für den Umzug. Bekommen wir trotzdem das Baukindergeld?
Ja, für das Baukindergeld werden alle Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in Ihrem Haushalt leben, also auch ein Kind, das in den drei Monaten zwischen Einzug und Antragstellung geboren wird. Auch wenn das Neugeborene zunächst nicht auf der Meldebestätigung steht, lässt sich ja mit Geburtsurkunde und/oder Kindergeldberechtigung ein Beleg erbringen. Welche Dokumente die KfW dann genau einfordert, wissen wir allerdings nicht.
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