Expertenrat

Was gilt als Stichtag für das Baukindergeld bei einem notariellen Kaufangebot?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Veronika M. am 13.04.2019 

Was gilt als Stichtag für das Baukindergeld, wenn sich der Kauf auf ein notarielles Kaufangebot und eine Annahme erstreckt. Ist es hierfür relevant, ob der Käufer oder der Verkäufer das Angebot macht?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Nach Auskunft der KfW ist für das Baukindergeld nur relevant, wann der Immobilienkauf zustande kam. Wenn der Kaufvertrag im vorgesehenen Förderzeitraum geschlossen wurde, kommt das Baukindergeld in Frage.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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