Was gilt als Stichtag für das Baukindergeld, wenn sich der Kauf auf ein notarielles Kaufangebot und eine Annahme erstreckt. Ist es hierfür relevant, ob der Käufer oder der Verkäufer das Angebot macht?
Nach Auskunft der KfW ist für das Baukindergeld nur relevant, wann der Immobilienkauf zustande kam. Wenn der Kaufvertrag im vorgesehenen Förderzeitraum geschlossen wurde, kommt das Baukindergeld in Frage.
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