Expertenrat

Ist das Baukindergeld möglich, wenn mir meine Eltern nach einem Hauskauf vom Bauträger ihr Haus per Schenkung übertragen?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Martin F. am 25.07.2020 

Wir stehen kurz vor Unterzeichnung unseres notariellen Kaufvertrages mit unserem Bauträger (Grundstück incl. vom Bauträger zu errichtendes Haus). Dieser soll im August geschlossen werden. Baugenehmigung liegt bereits dem Bauträger vor und erster Spatenstich soll Ende August sein. Nun möchten meine Eltern mir per Schenkung ihr Haus übertragen uns sich dort ein Wohnrecht einräumen lassen. Diese Schenkung würde im Anschluss an o.g. Kaufvertrag im September notariell beurkundet. Ich hätte es so verstanden, dass wir dann noch Baukindergeld erhalten, da die Schenkung (Eltern) nach Kaufvertragsunterzeichnung (mit Bauträger) erfolgt. Ist das korrekt und erhalten wir in unserem Fall Baukindergeld? Oder ist in unserem Fall die Zahlung von Baukindergeld ausgeschlossen? Wenn das Kind irgendwann nicht mehr in diesen vier Wänden lebt oder das neu zu bauende Haus verkauft wird, steht uns ab dem Zeitpunkt ja auch kein Baukindergeld zu. Es  könnte ja auch der Fall sein, dass einem ab dem Zeitpunkt, ab dem eine zweite Immobilie besessen wird, auch kein Baukindergeld mehr zusteht.

Antwort von aktion pro eigenheim 

Stichtag für den Kauf vom Bauträger ist das Datum des Kaufvertrags. Wenn Sie also erst Ihren Kaufvertrag unterschreiben und danach erst das Haus Ihrer Eltern geschenkt bekommen, sollte das Baukindergeld möglich sein (Einhaltung der Förderbedingungen vorausgesetzt). Beide Stichtage dürfen sich nicht überschneiden, es muss mindestens ein Tag dazwischenliegen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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