Expertenrat

Wie lässt sich der Immobilienkauf unverheiratet regeln? Und warum wird für eine Regelung ohne Ausgleichsanspruch eine hälftige Beteiligung zugrunde gelegt?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von A. B. am 07.02.2018 

Auf Ihrer Webseite habe ich den interessanten Artikel "Immobilienkauf: Tipps für unverheiratete Paare" gefunden. Ich befinde mich mit meiner Partnerin in der zweiten Situation "Ein Partner erwirbt die Immobilie allein". Mich interessiert, ob Sie freundlicherweise anhand eines fiktiven Rechenbeispiels erklären könnten, wie sich die Aussage "Solange die finanzielle Beteiligung des Partners nicht die Hälfte der ortsüblichen Miete übersteigt, kann solch eine Regelung auch ohne Ausgleichsanspruch als fair eingestuft werden. Bei höherer Beteiligung ist es sinnvoll, für den Trennungs- oder Todesfall eine angemessene Ausgleichszahlung schriftlich zu vereinbaren."  genau quantifizieren lässt. Wie berechnet sich, welcher Anteil der ortsansässigen Miete fair wäre oder warum ist genau die Hälfte als Grenze angesetzt?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Bei der Regelung ohne Ausgleichsanspruch wird deshalb genau die Hälfte der ortsüblichen Miete als Grenze angesetzt, weil man davon ausgeht, dass sich die Partner bei einer gemieteten Immobilie auch paritätisch an den Kosten beteiligen würden. Aber egal, ob Sie das für sich auch so handhaben oder zum Beispiel aus Gründen eines Gefälles beim Einkommen oder Ersparten eine andere Regelung bevorzugen - wir raten Ihnen, alle getroffenen Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Dabei kann unter Umständen auch anwaltliche Unterstützung oder die eines Steuerberaters hilfreich sein.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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