Wir haben den Kaufvertrag am 21.12.2017 notariell abgeschlossen. Die vollständige Übergabe und damit der Besitz der Immobilie wurde aber erst am 01.05.2018 durchgeführt. Besteht aus diesem Grund Hoffnung?
Leider nein. Für die Förderung werden alle Kaufverträge und Baugenehmigungen berücksichtigt, die ab dem 1.1.2018 datiert sind, das ist bei Ihrem Kaufvertrag nicht der Fall, so dass Baukindergeld wohl leider nicht in Frage kommt.
Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.