Wie würden ihrem heutigen Kenntnisstand nach die Einkommensgrenzen im folgenden Fall gefasst werden. Antrag in 2018, Geburt des Kindes in 2017. Massgeblich ist das durchschnittliche zvE aus 2017 & 2016. Gilt als Grenze des durchschnittlichen Einkommens der Beantragungszeitpunkt 2018 (somit 90.000 = 75.000 + 15.000/Kind) oder aber die Hälfte der Summe aus 90.000 (aus 2017 mit Kind) und 75.000 (2016 ohne Kind) - somit 82.500?
Bisher gibt es zum Baukindergeld noch kein Gesetz und keine Förderrichtlinien. Da nur die groben Eckdaten bekannt sind, können wir Detailfragen zur genauen Berechnung derzeit leider noch nicht beantworten.
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