Wir als Familie haben uns im April eine Immobilie zur Eigennutzung gekauft und zum 3. Aug. bezogen. Meine Frau ist durch Erbschaft Miteigentümer an einem Wohnhaus, allerdings wurde im Testament der Niesbrauch durch ihren Vater festgeschrieben. Kann ich für die erworbene Immobilie Baukindergeld beantragen?
Nein, das ist leider nicht möglich. Wenn ein Haushaltsmitglied schon Wohneigentum besitzt, kommt das Baukindergeld nicht mehr in Frage. Das gilt auch, wenn die vorhandene Immobilie durch ein Nießbrauchrecht nicht selbst genutzt werden kann.
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