Wir beabsichtigen aus einer Erbengemeinschaft (Mutter und Onkel zur Hälfte) die 50% des Hauses von meinem Onkel zu kaufen. Meine Mutter behält ihre 50%. Haben wir Anspruch auf Baukindergeld, da wir ja nicht aus gerader Linie kaufen?
Wenn Sie nur den Anteil Ihres Onkels kaufen, kommt das Baukindergeld in Frage (Einhaltung der weiteren Förderbedingungen vorausgesetzt). Wichtig ist, dass Sie dann zu mindestens 50 Prozent Eigentümer sind, damit es mit der Förderung klappt.
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