Unser Baukindergeldantrag wurde abgelehnt, weil er kurz vor Einzug gestellt wurde. Die 3-Monats-Frist endet erst Ende April 2019. Dürfen wir den Antrag sofort nochmal neu stellen?
Nach Auskunft der KfW ist es so: Wenn Sie noch innerhalb der regulären Antragsfrist nach Einzug sind (3 Monate nach Einzugsdatum entsprechend Meldebestätigung), dann ist eine erneute Antragstellung auf das Baukindergeld möglich.
Die abgelehnten Kunden erhalten eine E-Mail der KfW, die das weitere Vorgehen beschreibt.
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