Bekommt man auch Baukindergeld, wenn das Kind außerhalb des Wohnsitzes studiert?
Voraussichtlich erhalten Sie dann kein Baukindergeld, denn die für die Förderung berücksichtigten Kinder müssen im Wohneigentum leben, nach dem
Einzug in die selbstgenutzte Immobilie muss die Meldebestätigung
vorgelegt werden. Bei der Förderung werden zudem nur Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 18 Jahre sind.
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