Ich baue zusammen mit meiner Partnerin (ein gemeinsames Kind, 1 Jahr) ein Haus. Kommen wir für das Baukindergeld (und Eigenheimzulage) in Betracht, oder muss man zwingend verheiratet sein?
Bisher ist der Trauschein nicht als Kriterium für das Baukindergeld genannt worden. Da aber erst die Eckdaten veröffentlicht sind und das Gesetz mit den Förderrichtlinien noch fehlt, können wir die Frage abschließend noch nicht beantworten.
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