Nun scheint ja das Baukindergeld ohne qm Beschränkung durchzugehen. Aber wie ist es mit dem Ersterwerb zu verstehen? Ich habe bereits in erster Ehe mit damals 2 Kindern mit meinem damaligen Mann eine Immobilie erworben. Diese wurde nach Trennung verkauft. Nun habe ich neu geheiratet und ein weiteres Kind. In dieser Familie wollen wir nun bauen. Mein Mann hat noch nie eine Immobilie besessen. Ist es jetzt noch immer Ersterwerb, oder haben wir keinen Anspruch mehr aufgrund des Kaufs und Verkaufs in erster Ehe? Dieses kann doch nicht zu Lasten meines jetzigen Mannes gehen, der noch nie Eigentum besessen hat? Falls noch ein Anspruch besteht...besteht dieser für alle 3 Kinder oder nur für das in jetziger Ehe?
Wie das Baukindergeld für einen Immobilienkauf in zweiter Ehe und für Patchworkfamilien geregelt ist, wissen wir leider noch nicht. Es fehlen noch die ausführlichen Förderrichtlinien mit allen Details.
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