Expertenrat

Weil sich unser Einzug verzögert hat, haben wir bei Antragstellung für das Baukindergeld noch nicht im Haus gewohnt. Jetzt wurde der Antrag abgelehnt. Was können wir tun?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Lukas K. am 04.04.2019 

Ich habe das Baukindergeld am 18.9.18 beantragt. Unser Einzug in die Immobilie hat sich aber leider um 1 Monat verschoben, da Komplikationen aufgetreten sind. Jetzt wurde gestern der Antrag abgelehnt, weil wir bei Antragstellung noch nicht in dem Haus wohnten. Was kann ich tun um die Unterstützung noch zu bekommen?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Das Baukindergeld kann tatsächlich erst nach dem Einzug beantragt werden, erst dann sind die Voraussetzungen für die Förderung gegeben. Wir sehen leider keine Möglichkeit, wie die Förderung jetzt noch möglich ist. Denn auch die reguläre Antragsfrist - 3 Monate ab Datum Meldebestätigung - ist bei Ihnen inzwischen ja abgelaufen.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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