Ich habe als Lediger 2005 eine Eigentumswohnung gekauft, 2018 als Verheirateter ein Haus gekauft. Einzug war im April 2018. Die Eigentumswohnung vermiete ich zur Zeit. Wir haben ein 2013 geborenes Kind, ein weiteres wurde im August 2018 geboren. Wie sieht es unter diesen Umständen mit dem Baukindergeld aus?
In diesem Fall sieht es leider nicht gut aus mit dem Baukindergeld. In den Förderbedingungen der KfW wird eine Förderung ausgeschlossen, wenn der Haushalt schon Wohneigentum besitzt, egal ob vermietet oder selbst genutzt. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob das Wohneigentum noch als Lediger erworben wurde.
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