Wir bauen eine Autowerkstatt als Wohnhaus um. Das Bauprojekt ist vom Landratsamt genehmigt. Nun haben sich durch familiäre Umstände aber andere Vorstellungen der Zimmeranordnung und Zimmergröße ergeben. Darf ich jetzt so bauen wie ich will, oder muss ich mich an das Projekt halten. Die Statik wird dadurch nicht verändert. Auch die Außenansicht bleibt wie im Projekt gezeichnet.
Wenn Ihre Änderungen nicht wesentlich sind und keine tragenden Bauteile davon betroffen sind, ist in der Regel auch ein Umbau ohne neue Baugenehmigung möglich.
Sind die Änderungen allerdings umfassender, muss ein Nachtrag zum Bauantrag mit allen Unterlagen zur geänderten Planung eingereicht und nochmals geprüft werden.
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