Expertenrat

Was mache ich, wenn sich nach der Baugenehmigung noch Änderungen beim Grundriss ergeben?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Ernst H. am 24.08.2016 

Wir bauen eine Autowerkstatt als Wohnhaus um. Das Bauprojekt ist vom Landratsamt genehmigt. Nun haben sich durch familiäre Umstände aber andere Vorstellungen der Zimmeranordnung und Zimmergröße ergeben. Darf ich jetzt so bauen wie ich will, oder muss ich mich an das Projekt halten. Die Statik wird dadurch nicht verändert. Auch die Außenansicht bleibt wie im Projekt gezeichnet.

Antwort von aktion pro eigenheim 

Wenn Ihre Änderungen nicht wesentlich sind und keine tragenden Bauteile davon betroffen sind, ist in der Regel auch ein Umbau ohne neue Baugenehmigung möglich.

Sind die Änderungen allerdings umfassender, muss ein Nachtrag zum Bauantrag mit allen Unterlagen zur geänderten Planung eingereicht und nochmals geprüft werden.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei Ihrer Bauplanung

Newsletter

Jetzt kostenlos anmelden und Sie bleiben auf dem Laufenden.

 
 
 
 
 
aktion-pro-eigenheim.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung unseres Ratgeberportals stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzerklärung