Der Baukindergeld-Antragsteller möchte sich scheiden lassen und aus der Wohnung ausziehen. Das Kind mit dem anderen Elternteil wird weiter in der Wohnung wohnen. Kann man das Baukindergeld auf den in der Wohnung verbleibenden Ehepartner umschreiben lassen und weiterhin das Baukindergeld beziehen?
Laut Auskunft der KfW besteht bei einer Trennung oder Scheidung die Möglichkeit, dass der Zuschuss auf einen neuen Zuschussempfänger übertragen wird. Voraussetzung hierfür ist, dass der neue Zuschussempfänger (Mit-)Eigentümer der geförderten Wohnimmobilie ist und bereits bei Antragstellung zum Baukindergeld im selben Haushalt lebte. Die KfW muss in einem solchen Fall informiert werden und prüft den gewünschten Zuschussempfängerwechsel entsprechend.
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