Expertenrat

Ich habe am 01.12.17 den Kaufvertrag abgeschlossen. Wenn jetzt ein Nebengebäude umgewidmet wird - habe ich Anspruch auf Baukindergeld?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Patrick R. am 10.05.2018 

War am 01.12.17 beim Notar und den Kaufvertrag abgeschlossen. Allerdings ist bei dem Objekt ein Bauantrag zu stellen für das Nebengebäude, das jetzt zu Wohnraum umgewidmet werden soll. Hätte ich dann aufgrund des Bauantrags das Recht auf Förderung?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Ihrer Frage zufolge haben Sie eine bestehende Immobilie gekauft, offensichtlich ein Wohngebäude mit Nebengebäude. Doch auch wenn das Nebengebäude jetzt zu Wohnraum umgebaut wird, liegt der Fokus auf dem Kauf des Wohngebäudes. Nach jetzigem Kenntnisstand gilt das Baukindergeld ab Kaufdatum 1.1.2018, so dass Sie voraussichtlich keinen Anspruch haben. Ob es noch Ausnahmen etc geben wird, so dass eine Förderung aufgrund des Umbaus des Nebengebäudes möglich ist, wissen wir derzeit noch nicht.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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