Mein Mann hat bereits vor unserer Heirat eine kleine 1-Zimmer-Wohnung (ca. 45 Quadratmeter) gekauft, die zur Zeit vermietet wird und aufgrund der Größe von uns selbst natürlich nicht genutzt werden kann (wir haben zwei Kinder). Wir selbst wohnen zur Miete und möchten nun ein Haus kaufen. Kriegen wir in diesem Fall kein Baukindergeld?
Ja, es ist tatsächlich so, dass auch eine kleine Eigentumswohnung ein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld ist. Die Förderung kommt nur in Frage, wenn Ihr Mann die Wohnung verkauft - und zwar bevor Sie ein Haus kaufen oder die Baugenehmigung für einen Neubau erhalten. Die Stichtage für den Verkauf und Kauf dürfen sich nicht überschneiden.
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