Wir erhalten die Baugenehmigung noch in 2019. Baubeginn ist dann in 2020. Der Einzug wird aber wohl erst in 2021 sein. Kann ich dann noch mit dem Erhalt von Baukindergeld rechnen? Ist es wahrscheinlich, dass in 2021 noch Mittel zur Verfügung stehen? Sind dies dann nicht genutzte Überschüsse der Jahre 2018, 2019, 2020?
Das können wir Ihnen leider nicht beantworten. Die KfW überwacht den Antragseingang statistisch und geht davon aus, dass die veranschlagten Mittel ausreichen. Sicher werden für die Jahre ab 2021 auch eigene Haushaltsmittel bereit gestellt.
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