Wir haben Ende Dezember 2017 den Kaufvertrag für unser Eigenheim beim Notar unterzeichnet. Der Vertrag musste nachträglich auf Verkäuferseite durch das Familiengericht genehmigt werden, er wurde dadurch erst wirksam. Die Zustimmung erfolgte Anfang 2018. Haben wir eine Chance auf das Baukindergeld?
Das können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht sagen. Bisher sind ja erst die Eckpunkte zum Baukindergeld bekannt, das entsprechende Gesetz mit Förderrichtlinien fehlt noch. Ob es zu den maßgeblichen Daten bei Kaufvertrag und Baugenehmigung Ausnahmen oder spezielle Regelungen geben wird, ist bisher nicht bekannt.
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