Expertenrat

Verlieren wir unseren Anspruch auf Baukindergeld, wenn die Kinder auf einen anderen Hauptwohnsitz gemeldet werden?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Nils S. am 24.02.2020 

Wir haben im September 2018 ein Haus gekauft und sind im Mai 2019 eingezogen. Baukindergeld wurde fristgerecht beantragt und genehmigt. Nun möchten wir einen weiteren Wohnsitz in einer anderen Stadt anmelden. Hier sollen meine Frau, mein Sohn (geb. 09/2017) & meine Tochter (geb. 12/2019) mit Erstwohnsitz gemeldet sein. Ich werde weiterhin mit Erstwohnsitz in dem förderungsberechtigten Haus wohnen, meine Frau und die Kinder werden hier ihren Zweitwohnsitz haben. Verlieren wir durch dieses Model unseren Anspruch auf das Baukindergeld, da unser Sohn nicht mehr seinen Erstwohnsitz in dem förderungsberechtigten Haus hat?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Im Merkblatt der KfW heißt es dazu: "Als Zuschussempfänger sind Sie verpflichtet, die KfW unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn Sie die geförderte Wohnimmobilie nicht mehr selbst als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz nutzen ..." Ob die KfW dann in Ihrem Fall entscheidet, dass mit der Ummeldung des Hauptwohnsitzes des geförderten Kindes die Fördergrundlage entfällt, wissen wir leider nicht.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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