Bekomme ich Baukindergeld, wenn ich auf das Haus meiner Schwiegereltern ein Vollgeschoss baue und dies dann als unsere (Frau und ich+3Kids) Wohnung deklariert ist?!
Das Baukindergeld kommt in diesem Fall nach Auskunft der KfW nur unter bestimmten Bedingungen in Frage. Wenn Ihnen nur die Wohnung gehört, nicht aber das Grundstück, kommt das Baukindergeld nicht in Frage. Möglich wäre das Baukindergeld, wenn Sie zum Beispiel ein Erbbaurecht für das Grundstück erhalten. Dazu sind eine Teilungserklärung und ein eigenes Grundbuchblatt erforderlich, in dem Sie dann als Eigentümer eingetragen sind.
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