Expertenrat

Baukindergeld: Wie ist es denn mit dem Einzugstermin, wenn man seine Mietwohnung kauft?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Manuel H. am 18.09.2018 

Baukindergeld: Ich habe zwei Probleme / Fragen: - Im Infoblatt steht nun plötzlich, dass man in der Immobilie nicht länger als 3 Monate wohnen darf. Das ist neu, ich habe davon vorher nie etwas gehört. Wir wohnen im betreffenden Objekt seit knapp 9 Jahren zur Miete und hätten mit dem Baukindergeld den finanziellen Spielraum es zu kaufen. Ohne Kauf müssen wir (vermutlich) ausziehen. Es kann doch nicht sein, dass Familien ausgeschlossen werden, die ihre bisherige Mietwohnung kaufen möchten. Wo ist denn da der Sinn??? - zweite Frage: Wenn ein Haus, dass annähernd mit dem Wert der Immobilie belastet ist (ca. 300.000€ Wert, 200.000€ Belastung + ca. 70.000€ Sanierung) überschrieben wird ist das de facto doch keine Schenkung. Ist es zutreffend, dass man unter den Voraussetzungen trotzdem keinen Anspruch auf Baukindergeld hat?

Antwort von aktion pro eigenheim 

Um den Einzugstermin beim Kauf Ihrer gemieteten Wohnung müssen Sie sich keine Sorgen machen. Bei der KfW heißt es dazu: Beim Erwerb von einer bereits selbstgenutzten Wohneinheit (zum Beispiel Kauf der gemieteten Wohnung), muss der Antrag spätestens 3 Monate nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags gestellt werden.

Klar geregelt ist auch, dass Erbe, Schenkung, Überschreibung nicht gefördert werden. Den Zuschuss gibt es nur für den Kauf oder Bau einer Immobilie. Die Kosten für den Eigentumserwerb (Neubau oder Kauf) ohne Erwerbsnebenkosten müssen höher sein, als die Förderung durch das Baukindergeld.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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