Wir haben über einen Bauträger ein schlüsselfertiges Haus gekauft. Der Grundstückskauf- und Werkvertrag wurde am 03.12.2020 notariell beurkundet. Da die Erschließungsarbeiten im Baugebiet noch andauern, werden wir wahrscheinlich nicht vor November 2021 anfangen zu bauen. Wir planen ein KfW 55 Haus und möchte die KfW Förderung 153 in Anspruch nehmen. Die Finanzierung soll auch erst mit Baubeginn starten. Welche Möglichkeiten haben wir, eine KfW 55 Förderung zu bekommen?
Die KfW unterscheidet bei der Förderung im Programm 153 zwischen dem Hausbau als Bauherr und dem Ersterwerb von einem Bauträger mit notariellem Kaufvertrag. Bei einem förderfähigen Ersterwerb muss der Antrag auf Förderung vor dem Abschluss des Kaufvertrages gestellt werden. Wenn Sie Ihren Kaufvertrag schon 2020 geschlossen haben, ist ein Antrag auf KfW-Förderung leider nicht mehr möglich.
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