Expertenrat

Reicht es für die Eigenheimzulage aus, wenn erst einmal nur mein Mann umzieht?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Kerstin R. am 23.10.2020 

Mein Mann und ich haben im Mai 2019 ein altes Haus gekauft, welches wir seither eigenständig sanieren. Aktuell wohnen wir noch in unserer Mietwohnung. Können wir die Eigenheimzulage beantragen, wenn mein Mann zum Beispiel schon einzieht und seinen Wohnsitz ummeldet, ich aber in der Wohnung bleibe, bis die Sanierung weitestgehend abgeschlossen ist? Ist es außerdem ein Problem, dass ich seit 2013 (noch vor Eheschließung) eine 45 qm Wohnung als Eigentum zur Vermietung besitze? Diese Wohnung befindet sich 80km entfernt vom Haus und unserer Arbeit.

Antwort von aktion pro eigenheim 

In den Erläuterungen zur Antragstellung für die Eigenheimzulage heißt es: "Als Nachweis der zum Haushalt angehörenden Personen ist eine erweiterte Meldebescheinigung erforderlich. Die erweiterte Meldebescheinigung muss den Hauptwohnsitz des Antragstellers, der im Antrag  angegebenen Kinder sowie seines Ehepartners, Lebenspartners oder des Partners aus der eheähnlichen Gemeinschaft ausweisen." Demnach reicht es also nicht, wenn nur Ihr Mann umzieht. Auch Sie müssen umgemeldet und auf der Meldebescheinigung aufgeführt sein.

Das vorhandene Wohneigentum sollte dagegen kein Hindernis sein, zumindest konnten wir in den Förderrichtlinien kein entsprechendes Ausschlusskriterium finden.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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