Expertenrat

Meine Partnerin und ich sind nicht verheiratet. Wer stellt dann den Antrag auf Baukindergeld und welches Einkommen zählt?

Unser Experte aktion pro eigenheim antwortet

Frage von Kitty W. am 05.11.2020 

Meine Partnerin und ich kaufen dieses Jahr noch eine Immobilie. Wir sind nicht verheiratet, meine Partnerin ist nicht die leibliche Mutter, wir werden beide im Grundbuch stehen. Stelle ich dann als leibliche Mutter unseres Sohnes den Baukindergeldantrag allein, spielt dann nur mein Einkommen eine Rolle, oder auch das meiner Partnerin? Danke für kurze Aufklärung!

Antwort von aktion pro eigenheim 

Beim Baukindergeld sind weder Trauschein noch leibliche Elternschaft entscheidend, das wichtigste Kriterium ist der gemeinsame Haushalt. Deshalb zählt auch das gesamte Haushaltseinkommen, also Ihr Einkommen und das der Partnerin.

Bitte beachten Sie: Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung.
 
 
 
 
 
 
 

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