Meine Mieterin bittet mich, die von ihr bewohnte Eigentumswohnung von alten Nachtspeicheröfen auf Gastherme zu modernisieren. Gibt es hierfür Förderung?
Ja, dafür gibt es eine Förderung der KfW – entweder im Programm 151 einen zinsgünstigen Kredit oder im Programm 430 einen Zuschuss. Diese Förderung muss unbedingt vor Beginn der Modernisierung zusammen mit einem Energieberater beantragt werden und die technischen Mindestanforderungen der KfW sind einzuhalten. So ist zum Beispiel bei der Gasheizung Brennwerttechnik Pflicht. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
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